Tarifvertrag BAP/DGB
Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten im gegenseitigen Vertragsverhältnis unter Gewährleistung der für die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und entsprechenden Unternehmen verhandelten und festgesetzten Vertragspunkte.
Folgende Tarifverträge sind im BAP/DGB-Vertrag geregelt:
- Manteltarifvertrag
regelt die Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaubsanspruch,
Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie die Entgeltfortzahlung.
- Entgeltrahmentarifvertrag
regelt die Entgeltgruppen
- Entgelttarifvertrag
regelt die Entgelte, die Entgelttabelle,
die Zuschläge sowie weitere sonstige Regelungen.
Weitere Details und Informationen zu der jeweils gültigen Fassung des BAP/DGB-Tarifvertrages finden Sie auch unter www.personaldienstleister.de